Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von der Firma Schemm GmbH & CO.KG übernommene Aufträge     sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit privaten und gewerblichen
Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/ A.

§2 Angebot-Preise

An ein Angebot hält sich die Firma Schemm GmbH & Co. KG 8 Wochen ab dem
Angebotsdatum gebunden.

Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise. Sollte es zu Unterbrechungen
kommen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, besteht Anspruch auf Erstattung der
Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Leistungen nicht zusammenhängend und ohne Unterbrechungen erbracht werden können.

Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in dem Zeitraum zwischen Vertragsschluss     und Rechnungslegung erhöht, hat der Auftraggeber die erhöhte Umsatzsteuer zu zahlen, soweit die vereinbarte Ausführungsfrist 4 Monate übersteigt.

§4 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die
Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist.

§ 5 Vergütung

Der Auftraggeber zahlt für die Erbringung der vereinbarten Leistung die im Vertrag /       Auftrag vereinbarte Vergütung. In Höhe des Wertes von erbrachten Teilleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, jeder Zeit gemäß § 632a BGB Abschlagsrechnungen zu erteilen. Diese sind sofort fällig und sofort zahlbar. Eine sofortige Zahlung kann auch         für Bereitstellung von Materialien, Stoffen und Bauteilen verlangt werden.

Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.   Entsprechendes gilt für Teilleistungen. Der Auftraggeber kommt nach Ablauf dieser           Frist in Verzug.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme des Gewerkes oder einer Teilleistung. Ab
diesem Tag beginnt der Lauf der Verjährungsfrist. Die Leistungen werden von der Firma
Schemm GmbH &Co. KG nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Für Beschädigung der Leistungen, die durch unsachgemäßem Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht von der Firma Schemm GmbH & Co. KG zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet diese nicht. Verschleiß- und
Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechten Gebrauch oder natürliche, insbesondere witterungsbedingte Abnutzung begründet sind, stellen keine Mängel dar.     Dies gilt insbesondere für elastische Fugen und Schimmelpilzbekämpfung, die sich aufgrund des bestimmungsgemäßen Gebrauchs abnutzen, ohne dass die Firma darauf durch eigene Arbeit oder anderes Material Einfluss nehmen kann.

§ 7 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann gegen Zahlungsansprüche der Firma Schemm GmbH & Co. KG   nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn,   die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Soweit die Firma Schemm GmbH & Co. KG im Rahmen ihrer Leistungen auch Lieferungen
erbringt, behält sie daran das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten
Leistungen. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, tritt der
Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (auch z. B. bei
Weiterverkauf des Objektes) in Höhe des Anspruchs der Firma Schemm GmbH & Co. KG an diese ab.

§ 9 Abnahme

Die Firma Schemm GmbH & Co. KG hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich
abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB.       Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer von ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz   der Firma Schemm GmbH & Co. KG, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir, die Firma Schemm GmbH & Co.KG, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

Stand 15.05.2017