Als Richtwerte gelten folgende Temperaturen: Im Wohnbereich und in der Küche 20 Grad, im Bad 21 Grad, im Schlafzimmer tagsüber mindestens 18 Grad und nachts maximal 16 Grad. Die Temperatur der Oberfläche von Außenwänden sollte nicht unter 15 Grad sinken. Über Nacht und bei Abwesenheit sollte man die Heizung nie ganz abstellen, sondern eine abgesenkte Durchschnittstemperatur halten. „Das ist nicht nur sparsamer, die Räume kühlen auch nicht so stark aus“.
Die kalte Jahreszeit ermöglicht besonders effizientes Lüften. Lässt man Kaltluft ins Haus, ist diese naturgemäß recht trocken. Erwärmt sich die Luft im Raum auf 20 Grad, liegt die relative Luftfeuchtigkeit bei 35 Prozent, optimal sind 60 Prozent. Gelüftet werden soll bei jedem Wetter, auch bei Regen.
Grundsätzlich gilt: Fenster und Türen kurzfristig weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Während des Lüftens den Heizkörper zurückdrehen. „Die beliebte Dauerlüftung durch Kippstellung des Fensters ist wirkungslos, verschwendet Heizenergie und kann unter Umständen die Schimmelbildung fördern.“
Der beste Zeitpunkt für einen kompletten Luftwechsel ist Morgens. Vormittags und Abends Räume, in denen sich Personen aufgehalten haben, nochmals lüften. Wer vor dem Zubettgehen die kalte Nachtluft kurz in sein Schlafzimmer reinlässt, wird mit Sicherheit einen erholsamen Schlaf haben.
Schimmel im Innenraum entsteht immer dort, wo sich warme
feuchte Raumluft an kalten Wänden niederschlägt. Die Ursache können Bauschäden, schlechte Belüftung und Klimatisierung sein.
Schimmelpilze wachsen dann ungehemmt in Putz und Tapete.
Gelbe, graue oder schwarze Flecken an der Wand zeugen
von dem Befall.
Schimmelpilze können auch der Gesundheit schaden. Besonders gefährdet sind Kinder, Allergiker und Erwachsene mit geschwächtem oder gestörtem Immunsystem. Schleimhautreizungen der Augen und Atemwege sind häufig auftretende Symptome. Ist die Schimmelbildung durch einen Baumangel bedingt, muss unbedingt ein Fachmann hinzugezogen werden, um die Ursache zu beseitigen. Häufig sind die Ursachen aber im persönlichen Heiz- und Lüftungsverhalten zu suchen.
Urteil vom LG Frankfurt/Main, Urteil v. 16.01.2015, 2-17 S 51/14